1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der GreenTech Talents GmbH, Dingolfinger Str. 15, 81673 München (nachfolgend „GTT“) und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Mentoring-, Talent- und Beratungsleistungen geschlossen werden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. GTT erbringt Leistungen nach diesen AGB nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GTT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn GTT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.1 Angebote von GTT sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Maßgeblich ist die Annahme des verbindlichen Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail, Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung).
2.3 Im Vertrag oder im zugehörigen Angebot werden die konkreten Leistungen, der Leistungsumfang, die Vergütung und die Vertragslaufzeit geregelt. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen Vertragsabreden gehen die individuellen Abreden vor.
2.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind in Textform niederzulegen.
3.1 GTT erbringt für den Kunden Leistungen aus den Bereichen Mentoring, Talent-Sourcing, Talent-Entwicklung und damit verbundene Beratungs- und Begleitleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag oder dem zugrundeliegenden Angebot.
3.2 Typische Leistungen umfassen, soweit im Vertrag vereinbart:
3.3 GTT schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistung mit der gebotenen Sorgfalt eines fachkundigen Dienstleisters. GTT schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder personellen Erfolg, insbesondere keine Garantie für das Zustandekommen einer konkreten Mentoring-Beziehung, die Besetzung einer Position oder die Erreichung individueller Karriere- oder Unternehmensziele.
3.4 GTT ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistung qualifizierter Dritter (Subunternehmer, Mentor:innen, Plattformanbieter) zu bedienen.
3.5 Soweit Mitarbeitende oder andere Personen des Kunden GTT-Plattformen oder Plattformen kooperierender Anbieter (insbesondere MENVIO) nutzen, gelten für die Nutzung dieser Plattformen die gesonderten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers, die dem Nutzer bei Erstanmeldung zur Kenntnis gebracht werden.
4.1 Der Kunde stellt GTT alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der gegenüber GTT zur Abgabe verbindlicher Erklärungen befugt ist.
4.3 Der Kunde wirkt im erforderlichen Umfang an der Leistungserbringung mit, insbesondere bei der Auswahl von Mentees und/oder Mentor:innen aus dem Kreis seiner Mitarbeitenden, bei der Definition der Programmziele und bei der Bereitstellung erforderlicher Ressourcen.
4.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Mehraufwand, der hierdurch entsteht, kann GTT gesondert in Rechnung stellen.
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag oder dem zugehörigen Angebot. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Sofern im Vertrag nicht abweichend geregelt, ist die Vergütung wie folgt zu zahlen:
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist GTT berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB: neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.5 Bei erheblichem Zahlungsverzug ist GTT berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Der Kunde ist hiervon vorab zu unterrichten.
5.6 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch in Textform (z. B. per E-Mail im PDF-Format) übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
5.7 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag oder dem zugehörigen Angebot.
6.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
6.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für GTT insbesondere vor bei:
6.4 Kündigungen bedürfen der Textform.
7.1 Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung von GTT erstellten oder bereitgestellten Materialien, Konzepte, Schulungsunterlagen, Dokumentationen und sonstigen Werke (nachfolgend „Materialien“) bleiben Eigentum von GTT. GTT bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie verwandter Schutzrechte an den Materialien.
7.2 GTT räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Materialien zur internen Nutzung im vereinbarten Programmumfang ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GTT.
7.3 Soweit GTT auf Materialien, Methoden oder Tools Dritter zurückgreift (z. B. Plattformen wie MENVIO, E-Learning-Inhalte, Lizenzwerke), gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
8.1 GTT haftet unbeschränkt:
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GTT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung von GTT für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 Die Haftungsbegrenzung gilt entsprechend für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von GTT.
8.5 GTT haftet nicht für Inhalte, Handlungen oder Unterlassungen von Mentor:innen, Mentees oder anderen Programmbeteiligten, soweit GTT diese Personen nach den Grundsätzen sorgfältiger Auswahl ausgewählt hat und ein eigenes Verschulden von GTT nicht vorliegt.
8.6 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen GTT verjähren – außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit – innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und der schadensbegründenden Umstände. Gesetzliche Verjährungsfristen für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
9.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
9.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, geschäftliche Strategien, Programminhalte, Kundeninformationen und sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen erkennbar vertraulich zu behandeln sind.
9.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
9.4 Die Pflichten nach diesem Abschnitt bestehen über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
10.1 GTT und der Kunde verarbeiten personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
10.2 Soweit GTT im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab.
10.3 Soweit GTT als eigenständig Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die Datenschutzerklärung von GTT, abrufbar unter https://greentechtalents.de/datenschutz.
10.4 Wenn Mitarbeitende des Kunden Plattformen wie MENVIO nutzen, gelten für diese Datenverarbeitung gesonderte Datenschutzhinweise des jeweiligen Plattformbetreibers.
11.1 GTT ist berechtigt, mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden in Textform, den Kunden im Rahmen ihrer Außendarstellung (Website, Pitch-Deck, Förderberichte, Presseanfragen) als Referenzkunden namentlich und mit Logo zu nennen.
11.2 Der Kunde kann eine erteilte Einwilligung jederzeit in Textform widerrufen. Mit dem Zugang des Widerrufs unterlässt GTT künftige Referenznennungen; bereits veröffentlichte Materialien werden bei nächster Gelegenheit aktualisiert.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. GTT ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
12.4 Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: Mai 2026